Vorraussetzung:
Besitz Klasse B
(Bei Klasse CE ist der Vorbesitz von Klasse C erforderlich)
Mindestalter:
21 Jahre (18 Jahre bei Berufskraftfahrerausbildung)
Ablauf und Voraussetzungen
- Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtest
- 2 Passbilder
- Kopie des Ausweisdokument
- augenärztliches Gutachten
- ärztliche Untersuchung
WICHTIG: Nicht alle Ärzte dürfen diese Untersuchung durchführen. Bitte mit der zuständigen Führerscheinstelle vorher abklären! Ferner ist ab dem Alter 50 eine medizinisch psychologische Untersuchung erforderlich.
Klasse C
- Kraftwagen (LKW) über 3,5t Anhänger bis max. 750 kg zGM
- Einschluss der Klasse C1
Klasse CE
- Kraftwagen (LKW) über 3,5t mit Anhänger (Last- und Sattelzüge)
- Einschluss Klasse BE, C1E, T sowie D1E (sofern D1 vorhanden ist), und DE (sofern D vorhanden ist)
Befristung:
auf 5 Jahre befristet
Augenärztliches Gutachten und die ärztliche Untersuchung muss alle 5 Jahre erneuert werden
Theoretische Ausbildung
Klasse C
6 Grundstoffthemen zusätzlich bei Vorbesitz
- Klasse B = 10 x klassenspezifische Themen
- Klasse C1 = 4 x klassenspezifischer Themen
- Klasse D1 = 4 x klassenspezifischer Themen
- Klasse D = 2 x klassenspezifische Themen
Bei gemeinsamen Erwerb von Klasse B+C:
- 12 Grundstoffthemen
- 10 klassenspezifische Themen Klasse C
- 2 klassenspezifische Themen Klasse B
Klasse CE
6 Grundstoffthemen zusätzlich bei Vorbesitz
- Klasse C = 4 x klassenspezifische Themen
Bei gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE mit Vorbesitz C1:
- 6 Grundstoffthemen
- 4 klassenspezifische Themen Klasse C
- 4 klassenspezifische Themen Klasse CE
Bei gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE:
- 6 Grundstoffthemen
- 10 klassenspezifische Themen Klasse C
- 4 klassenspezische Themen Klasse CE
Praktische Ausbildung
Klasse C
Bei Erweiterung von B auf C (oder gemeinsamer Erwerb):
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Sonderfahrten:
- 5 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Bei Erweiterung von C1 auf C:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Sonderfahrten:
- 3 Überlandfahrten
- 1 Autobahnfahrt
- 1 Nachtfahrt
Klasse CE
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Sonderfahrten:
- 5 Überlandfahrten
- 2 Autobahnfahrten
- 3 Nachtfahrten
Beim gemeinsamen Erwerb von C + CE (Solo + Zug):
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Sonderfahrten:
- 3 Überlandfahrten Klasse C
- 5 Überlandfahrten Klasse CE
- 1 Autobahnfahrt Klasse C
- 2 Autobahnfahrten Klasse CE
- 3 Nachtfahrten Klasse CE