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Klasse C (LKW), CE (LKW + Anhänger)
Wir nehmen Bildungsgutscheine an

Informationen

Vorraussetzung:

Besitz Klasse B
(Bei Klasse CE ist der Vorbesitz von Klasse C erforderlich)

Mindestalter:

21 Jahre (18 Jahre bei Berufskraftfahrerausbildung)

Ablauf und Voraussetzungen

  • Erste-Hilfe-Kurs
  • Sehtest
  • 2 Passbilder
  • Kopie des Ausweisdokument
  • augenärztliches Gutachten
  • ärztliche Untersuchung

WICHTIG: Nicht alle Ärzte dürfen diese Untersuchung durchführen. Bitte mit der zuständigen Führerscheinstelle vorher abklären! Ferner ist ab dem Alter 50 eine medizinisch psychologische Untersuchung erforderlich.

Klasse C

  • Kraftwagen (LKW) über 3,5t Anhänger bis max. 750 kg zGM
  • Einschluss der Klasse C1

Klasse CE

  • Kraftwagen (LKW) über 3,5t mit Anhänger (Last- und Sattelzüge)
  • Einschluss Klasse BE, C1E, T sowie D1E (sofern D1 vorhanden ist), und DE (sofern D vorhanden ist)

Befristung:

auf 5 Jahre befristet
Augenärztliches Gutachten und die ärztliche Untersuchung muss alle 5 Jahre erneuert werden

Theoretische Ausbildung

Klasse C

Bei Erweiterung:

6 Grundstoffthemen zusätzlich bei Vorbesitz

  • Klasse B = 10 x klassenspezifische Themen
  • Klasse C1 = 4 x klassenspezifischer Themen
  • Klasse D1 = 4 x klassenspezifischer Themen
  • Klasse D = 2 x klassenspezifische Themen

Bei gemeinsamen Erwerb von Klasse B+C:

  • 12 Grundstoffthemen
  • 10 klassenspezifische Themen Klasse C
  • 2 klassenspezifische Themen Klasse B

Klasse CE

Bei Erweiterung:

6 Grundstoffthemen zusätzlich bei Vorbesitz

  • Klasse C = 4 x klassenspezifische Themen

Bei gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE mit Vorbesitz C1:

  • 6 Grundstoffthemen
  • 4 klassenspezifische Themen Klasse C
  • 4 klassenspezifische Themen Klasse CE

Bei gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE:

  • 6 Grundstoffthemen
  • 10 klassenspezifische Themen Klasse C
  • 4 klassenspezische Themen Klasse CE

Praktische Ausbildung

Klasse C

Bei Erweiterung von B auf C (oder gemeinsamer Erwerb):

Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers

Sonderfahrten:

  • 5 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

Bei Erweiterung von C1 auf C:

Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers

Sonderfahrten:

  • 3 Überlandfahrten
  • 1 Autobahnfahrt
  • 1 Nachtfahrt

 

Klasse CE

Bei Erweiterung von C auf CE:

Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers

Sonderfahrten:

  • 5 Überlandfahrten
  • 2 Autobahnfahrten
  • 3 Nachtfahrten

Beim gemeinsamen Erwerb von C + CE (Solo + Zug):

Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers

Sonderfahrten:

  • 3 Überlandfahrten Klasse C
  • 5 Überlandfahrten Klasse CE
  • 1 Autobahnfahrt Klasse C
  • 2 Autobahnfahrten Klasse CE
  • 3 Nachtfahrten Klasse CE

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