Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) „während der Probezeit“
Nach einem A- oder zwei B-Verstößen innerhalb der Probezeit wird von der Führerscheinstelle die Teilnahme an einem Aufbauseminar für Fahranfänger (ASF) angeordnet. Die Teilnahmebescheinigung muss innerhalb von drei Monaten bei der Führerscheinstelle vorgelegt werden.
- 1.Sitzung : 02.04.2024 von 18:30 Uhr-20:45 Uhr
- Fahrprobe: 06.04.2024
- 2.Sitzung : 09.04.2024 von 18:30 Uhr – 20:45 Uhr
- 3.Sitzung : 11.04.2024 von 18:30 Uhr bis 20:45 Uhr
- 4.Sitzung : 16.04.2024 von 18:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Das Seminar findet in Neu Isenburg in der Filiale statt!
Kursbeginn:
- 1.Sitzung : 02.04.2024 von 18:30 Uhr-20:45 Uhr
- Fahrprobe: 06.04.2024
- 2.Sitzung : 09.04.2024 von 18:30 Uhr – 20:45 Uhr
- 3.Sitzung : 11.04.2024 von 18:30 Uhr bis 20:45 Uhr
- 4.Sitzung : 16.04.2024 von 18:30 Uhr bis 20:45 Uhr
Kursinhalt und -dauer:
- Mindestens 6 und höchstens 12 Teilnehmer
- Vier Gruppensitzungen von je 135 Minuten.
- Eine Beobachtungsfahrt im öffentlichen Straßenverkehr mit 1-2 Mitfahrern und dem Seminarleiter. Die Fahrzeit beträgt pro Teilnehmer 45 Minuten.
- Keine Prüfung! Die Kursbescheinigung bekommt jeder, der an allen Kurseinheiten teilgenommen hat.
Beispiele für A-Verstöße:
- Zulässige Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h überschritten
- Rotlicht missachtet
- Überholen im Überholverbot
- Sicherheitsabstand zum Vorausfahrenden nicht eingehalten
- Fahren unter Alkoholeinfluss
- Vorfahrtverletzung mit Gefährdung eines Anderen
- Zu schnelles Fahren bei Unübersichtlichkeit, an Kreuzungen und Einmündungen oder bei schlechten Sicht- oder Wetterverhältnissen
- Unfallflucht
- Nötigung
- Verbotenes Rechtsüberholen außerhalb geschlossener Ortschaften
- „Geisterfahren“ auf einer Autobahn oder Kraftfahrstraße
Beispiele für B-Verstöße:
- Gefährdung oder Behinderung von Fußgängern oder Radfahrern
- Ungenügendes Absichern eines liegengebliebenen Fahrzeugs mit Gefährdung anderer
- Verbotenes Parken auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen
- Unbefugte Benutzung eines Kraftfahrzeugs
- Kennzeichenmissbrauch
- Termin zur Hauptuntersuchung oder Abgasuntersuchung um mehr als 8 Monate überzogen.