Klasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 8 Sitzplätze, außer Führersitz.
Mit Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen: Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination nicht größer ist als 3500 kg.
Voraussetzung: | Mindestalter: 17 bzw. 18 Jahre |
Einschluss der Klasse: | AM und L |
Theoretische Ausbildung: | Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten |
Ersterwerb: | 12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff |
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, T oder L): | 6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff |
KLASSE BE
Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, aber max. 3500 kg
Mindestalter: | 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren. |
Vorbesitz erforderlich: | Klasse B erforderlich |
Einschluss der Klasse: | keine |
Theoretische Ausbildung: | keine theoretische Ausbildung erforderlich |
Praktische Ausbildung: | Praktische Prüfung erforderlich |
Klasse A
einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Mindestalter | 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge) |
Voraussetzung | Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt |
Einschluss | Klassen A2, A1 und AM |
Hinweise | Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein) |
Klasse A2
einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist
einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/k
Mindestalter | 18 Jahre |
Voraussetzung | Keine andere Klasse ist Voraussetzung |
Einschluss | Klasse A1 und AM |
Hinweise | Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen. |
Klasse A1
- einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
- einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg
Mindesalter | 16 Jahre |
Voraussetzung | Keine andere Klasse ist Voraussetzung |
Einschluss | Klasse AM |
Klasse AM
mit einer Bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und maximal 50 ccm
Mindestalter | 15 Jahre |
KLASSE B96
Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und/oder zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg
Mindestalter: | 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren |
Vorbesitz erforderlich: | Klasse B erforderlich |
Einschluss der Klasse: | keine |
Theoretische Ausbildung: | 2,5h Theorie |
Praktische Ausbildung: | 3,5h praktischer Übungsstoff Eine fahrpraktische Übung im öffentlichen Straßenverkehr |
Nach Abschluss wird die erfolgreiche Fahrschulung bescheinigt.
Keine praktische oder theoretische Prüfung nötig.
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge
KLASSE C
Schwere LKW über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.