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Fahrzeugklassen

Klasse B

Kraftwagen bis 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht, sowie nicht mehr als 8 Sitzplätze, außer Führersitz.

Mit Klasse B dürfen Sie folgende Anhänger ziehen: Anhänger bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, wenn das zulässige Gesamtgewicht der Fahrzeugkombination nicht größer ist als 3500 kg.

Voraussetzung: Mindestalter: 17 bzw. 18 Jahre
Einschluss der Klasse: AM und L
Theoretische Ausbildung: Theoretischer Unterricht in Doppelstunden zu je 90 Minuten
Ersterwerb: 12 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff
Erweiterung (bei Vorbesitz der Klasse A1, AM, T oder L): 6 x Grundstoff, zusätzlich 2x klassenspezifischer Stoff

KLASSE BE

Anhänger oder Sattelanhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, aber max. 3500 kg

Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren.
Vorbesitz erforderlich: Klasse B erforderlich
Einschluss der Klasse: keine
Theoretische Ausbildung: keine theoretische Ausbildung erforderlich
Praktische Ausbildung: Praktische Prüfung erforderlich

Klasse A

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit

einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder

einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h (Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)

Mindestalter 24 Jahre für Direkteinstieg Krafträder (21 Jahre für dreirädrige Fahrzeuge)
Voraussetzung Klasse A2, wenn unter 24 Jahre alt
Einschluss Klassen A2, A1 und AM
Hinweise Bei Besitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein)

 

Klasse A2

Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit

einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW abgeleitet ist

 

einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/k

Mindestalter 18 Jahre
Voraussetzung Keine andere Klasse ist Voraussetzung
Einschluss Klasse A1 und AM
Hinweise Bei Besitz der Klasse A1 von mindestens 2 Jahren ist nur eine praktische Prüfung erforderlich (Stufenführerschein). Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A2, die zwischen dem 19.01.2013 und 27.12.2016 erteilt wurde, dürfen im Inland weiterhin Krafträder, die von mehr als 70 kW abgeleitet sind, führen.

Klasse A1

Krafträder (Leichtkrafträder) – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
  • einem Hubraum mit nicht mehr als 125 cm³
  • einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und
  • einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) von max. 0,1 kW/kg
Mindesalter 16 Jahre
Voraussetzung Keine andere Klasse ist Voraussetzung
Einschluss Klasse AM

B196

Motorrad-fahren mit der neuen Fahrerlaubnisklasse B196

Inhabern einer Fahrerlaubnis der Klasse B wird das Führen von Krafträdern der Fahrerlaubnisklasse A1 ab dem 31.12.2019 erleichtert.

Der Bundesrat hat am 20. Dezember 2019 Autofahrern die Möglichkeit eröffnet, nach einigen Stunden Theorie und Praxis aufs Leichtkraftrad umzusteigen. Wer die Führerscheinklasse B hat, kann damit ohne zusätzliche Prüfung auch den A1- Führerschein bekommen.

Was darf ich fahren?

Meine Voraussetzungen?

Was muss ich tun?

Wieviel kostet das?

Gesamtpreis

€ 699

 

Klasse AM

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge – mit

mit einer Bauartbestimmten Höchstgeschwindigkeit von maximal 45 km/h und maximal 50 ccm

Mindestalter 15 Jahre

KLASSE B96

Anhänger über 750 kg zulässiges Gesamtgewicht und/oder zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination über 3.500 kg aber max. 4.250 kg

Mindestalter: 18 Jahre oder 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Vorbesitz erforderlich: Klasse B erforderlich
Einschluss der Klasse: keine
Theoretische Ausbildung: 2,5h Theorie
Praktische Ausbildung: 3,5h praktischer Übungsstoff
Eine fahrpraktische Übung im öffentlichen Straßenverkehr

Nach Abschluss wird die erfolgreiche Fahrschulung bescheinigt.

Keine praktische oder theoretische Prüfung nötig.

KLASSE C

Schwere LKW über 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zulässigem Gesamtgewicht.

Informationen zur Klasse C und CE finden Sie hier >>


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