Informationen zur Klasse C (LKW) und CE (LKW + Anhänger)
Vorraussetzung: | Besitz Klasse B
(Bei Klasse CE ist der Vorbesitz von Klasse C erforderlich) |
Mindestalter: | 21 Jahre (18 Jahre bei Berufskraftfahrerausbildung) |
Unterlagen für die Führerscheinstelle:
- Erste-Hilfe-Kurs
- Sehtest
- 2 Passbilder
- Kopie des Ausweisdokument
- augenärztliches Gutachten
- ärztliche Untersuchung
WICHTIG: Nicht alle Ärzte dürfen diese Untersuchung durchführen. Bitte
mit der zuständigen Führerscheinstelle vorher abklären! Ferner ist ab dem Alter 50 eine medizinisch psychologische Untersuchnug erforderlich.
Klasse C
Kraftwagen (LKW) über 3,5t Anhänger bis max. 750 kg zGM
Einschluss der Klasse C1
Klasse CE
Kraftwagen (LKW) über 3,5t mit Anhänger (Last- und Sattelzüge)
Einschluss Klasse BE, C1E, T sowie D1E (sofern D1 vorhanden ist), und DE (sofern D vorhanden ist)
Befristung: | auf 5 Jahre befristet Augenärztliches Gutachten und die ärztliche Untersuchung muss alle 5 Jahre erneuert werden |
Klasse C
Bei Erweiterung:
6 Grundstoffthemen zusätzlich bei Vorbesitz
- Klasse B = 10 x klassenspezifische Themen
- Klasse C1 = 4 x klassenspezifischer Themen
- Klasse D1 = 4 x klassenspezifischer Themen
- Klasse D = 2 x klassenspezifische Themen
Bei gemeinsamen Erwerb von Klasse B+C:
- 12 Grundstoffthemen
- 10 klassenspezifische Themen Klasse C
- 2 klassenspezifische Themen Klasse B
Klasse CE
Bei Erweiterung:
6 Grundstoffthemen zusätzlich bei Vorbesitz
- Klasse C = 4 x klassenspezifische Themen
Bei gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE mit Vorbesitz C1:
- 6 Grundstoffthemen
- 4 klassenspezifische Themen Klasse C
- 4 klassenspezifische Themen Klasse CE
Bei gemeinsamen Erwerb von Klasse C und CE:
- 6 Grundstoffthemen
- 10 klassenspezifische Themen Klasse C
- 4 klassenspezische Themen Klasse CE
KLASSE C
Bei Erweiterung von B auf C (oder gemeinsamer Erwerb):
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Sonderfahrten:
5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Bei Erweiterung von C1 auf C:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Sonderfahrten:
3 Überlandfahrten
1 Autobahnfahrt
1 Nachtfahrt
KLASSE CE
Bei Erweiterung von C auf CE:
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit des Fahrschülers
Sonderfahrten:
5 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Beim gemeinsamen Erwerb von C + CE (Solo + Zug):
Grundausbildung: je nach Fahrfertigkeit
des Fahrschülers
Sonderfahrten:
3 Überlandfahrten Klasse C
5 Überlandfahrten Klasse CE
1 Autobahnfahrt Klasse C
2 Autobahnfahrten Klasse CE
3 Nachtfahrten Klasse CE