Termine und Fristen
- Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle abgeben: frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters
- Theorieprüfung: frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
- Praktische Prüfung: frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
- Führerschein abholen, wenn Du die Prüfung vor Erreichen des Mindestalters abgelegt hast: frühestens am Geburtstag
- Der Prüfauftrag für den TÜV ist genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die Theorieprüfung bestanden sein.
- Die bestandene Theorieprüfung ist dann wieder genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die praktische Prüfung bestanden sein.
- Theorieunterrichte und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig.