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Termine und Fristen

  • Führerscheinantrag bei der Führerscheinstelle abgeben: frühestens 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • Theorieprüfung: frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters

  • Praktische Prüfung: frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters

  • Führerschein abholen, wenn Du die Prüfung vor Erreichen des Mindestalters abgelegt hast: frühestens am Geburtstag

  • Der Prüfauftrag für den TÜV ist genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die Theorieprüfung bestanden sein.

  • Die bestandene Theorieprüfung ist dann wieder genau 1 Jahr gültig, in dieser Zeit muss die praktische Prüfung bestanden sein.

  • Theorieunterrichte und Sonderfahrten sind 2 Jahre gültig.

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