Begleitetes Fahren mit 17
Seit dem 1. Oktober 2006 läuft auch in Hessen der Modellversuch "Begleitetes Fahren". Das bedeutet, dass man schon mit 17 Jahren den Führerschein Klasse B erwerben kann, bis zum 18. Geburtstag jedoch nur zusammen mit einer Begleitperson und nur in Deutschland fahren darf.
Begleitperson:
Bei der Beantragung des Führerscheins müssen mindestens eine und höchstens fünf Begleitpersonen benannt werden. Diese müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:
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mindestens 30 Jahre alt
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mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (bzw. Klasse 3)
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maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg
So geht's:
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Frühestens mit 16 1/2 Jahren in der Fahrschule anmelden, Führerscheinantrag stellen und die ganz normale Führerscheinausbildung für Klasse B machen.
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Maximal 3 Monate vor dem 17. Geburtstag die Theorieprüfung ablegen.
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Maximal 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung ablegen.
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Ab dem 17. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt, in die die Begleitpersonen eingetragen sind. Die Fahrberechtigung gilt nur in Deutschland.
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Bis zum 18. Geburtstag dürfen PKW nur mit Begleitperson, Fahrzeuge der Klassen M, S und L auch alleine gefahren werden.
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Der KFZ-Versicherung muss gemeldet werden, dass das Fahrzeug für "Begleitetes Fahren" verwendet wird.
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Verantwortlicher Fahrzeugführer ist der junge Fahrer, die Begleitperson soll nur als beratender Ansprechpartner zur Verfügung stehen.
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Ab dem 18. Geburtstag wird der EU-Kartenführerschein ausgehändigt
