Kontakt

Begleitetes Fahren mit 17

Seit dem 1. Oktober 2006 läuft auch in Hessen der Modellversuch "Begleitetes Fahren". Das bedeutet, dass man schon mit 17 Jahren den Führerschein Klasse B erwerben kann, bis zum 18. Geburtstag jedoch nur zusammen mit einer Begleitperson und nur in Deutschland fahren darf.

Begleitperson:

Bei der Beantragung des Führerscheins müssen mindestens eine und höchstens fünf Begleitpersonen benannt werden. Diese müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • mindestens 30 Jahre alt

  • mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B (bzw. Klasse 3)

  • maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister in Flensburg

So geht's:

  • Frühestens mit 16 1/2 Jahren in der Fahrschule anmelden, Führerscheinantrag stellen und die ganz normale Führerscheinausbildung für Klasse B machen.

  • Maximal 3 Monate vor dem 17. Geburtstag die Theorieprüfung ablegen.

  • Maximal 1 Monat vor dem 17. Geburtstag die praktische Prüfung ablegen.

  • Ab dem 17. Geburtstag wird die Prüfbescheinigung ausgehändigt, in die die Begleitpersonen eingetragen sind. Die Fahrberechtigung gilt nur in Deutschland.

  • Bis zum 18. Geburtstag dürfen PKW nur mit Begleitperson, Fahrzeuge der Klassen M, S und L auch alleine gefahren werden.

  • Der KFZ-Versicherung muss gemeldet werden, dass das Fahrzeug für "Begleitetes Fahren" verwendet wird.

  • Verantwortlicher Fahrzeugführer ist der junge Fahrer, die Begleitperson soll nur als beratender Ansprechpartner zur Verfügung stehen.

  • Ab dem 18. Geburtstag wird der EU-Kartenführerschein ausgehändigt


Informationen

Kontakt